
Die Menschenrechte sind heute universell anerkannt, in internationalen Verträgen kodifiziert und in praktisch allen Grundrechtskatalogen staatlicher Verfassungen verankert. Nichts hat die rechts- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung seit der Epoche der Aufklärung derart geprägt wie das Prinzip der Menschenwürde und die damit zusammenhängende individuelle Freiheit. Wenn der Mensch jedoch gewisse grundlegenden Rechte und Freiheiten einfordern darf, dann haben diese ihre exakte Grenze an demselben Recht und an derselben Freiheit aller anderen Menschen auf unserem Planeten. 'Menschenrechte' korrespondieren somit mit 'Menschenpflichten'. Menschenrechte stehen jedoch auch in einem internen Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip sowie dem rechtsstaatlichen Verfassungsgedanken. Ob es gelingt, die Menschenrechte auch über zeitliche und räumliche Grenzen hinweg zu begründen und zu rechtfertigen, bleibt jedenfalls ein politisch brisantes und intellektuell spannendes Thema.
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