
Warum soll man die Menschenrechte überhaupt begründen, da sie ja bereits universell anerkannt sind? Mehrere Gründe könnten angeführt werden. Nichts übt jedenfalls eine grössere politische, soziale und kluturelle Sprengkraft auf moderne Gesellschaften aus wie die Menschenrechte und der sich durchsetzende universelle Konsens bezüglich der liberalen Demokratie. Die weiterführende Reflexion über die Menschenrechte hilft mit, diesen Wert zu schützen und den Kern des Menschenrechtsgedankens auch künftigen Generationen zugänglich und verständlich zu machen. Otfried Höffe und Jürgen Habermas lieferen hierfür grundlegende Bausteine.
Zudem lassen sich die 'Menschenrechte' nicht losgetrennt von der 'Demokratie' begründen. Zwar entscheidet im Gefüge demokratischer Institutionen stets eine 'Mehrheit' über eine 'Minderheit', während Menschenrechtsfragen grundsätzlich nicht 'mehrheitsfähig' sind. Dennoch aber gibt es keine sich selbst tragende Demokratie ohne die Gewährleistung von mindestens drei Typen von Grundrechten:
(1) Zunächst schützen uns die klassischen liberalen Freiheitsrechte im Wesentlichen vom potentiell illegitimen und unproportionalen Übergriff durch die Staatsgewallt. Weil Sie grundsätzlich 'gegen' den Staat gerichtet ist, kann man diese Kategorie auch als negative Rechte bezeichnen. Das Recht auf Leben ist sicherlich das fundamentalste aller Rechte. Ohne seine Gewährleistung wird jede Diskussion um andere Rechte und Pflichten sinnlos.
(2) Die politischen Partizipationsrechte könnte man von der ersten Kategorie gesondert betrachten. Wenn eine demokratisch-republikanisch gesindte Gesellschaft ihre Grundwerte auch über die Zeit hinweg schützen möchte, dann muss der 'bourgeois' seine Rolle als 'citoyens' wahrnehmen und seinen bewussenten und individuellen Beitrag am Gemeinwesen erbringen. Aufgrund der aktiven Rolle, die der Bürger damit im Unterschied zur passiven Rolle im Falle der liberalen Freiheitsrechte ausübt, kann hier auch von aktiven Rechten die Rede sein. Es gibt keine liberale Gesellschaft ohne die Mitbestimmung aller. Anders ausgedrückt: Die Menschenrechte 'verpflichten eigentlich zur Demokratie'.
(3) Schliesslich müssen die sozialen Grundrechte hinzugefügt werden, die überhaupt erst die Menschenwürde verbürgen. Menschen, die nichts zu essen haben, gehen auch nicht an die Urne! Auch Personen ohne Arbeit und Einkommen haben Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein - was umgekehrt nicht bedeutet, dass der Staat ein Grundrecht auf Arbeit für alle konkret und in gleicher Weise durchsetzen kann. Allerdings ist diese Kategorie für eine Begründung der Menschenrechten gegenüber den ersten beiden Kategorien systematisch gesehen nachgeordnet. Durch den hier vorliegenden materiellen Anspruch des Individuums gegenüber dem Gemeinwesen könnte man bei dieser dritten Kategorie jedenfalls von positiven Rechten sprechen.
Gemäss Otfried Höffe haben wir Menschen Anspruch auf gewisse fundamentalen Rechte, nur weil wir Menschen sind - und nicht etwa weil wir gewisse Menschen sind. Ansonsten wären auch der Gedanke der Gleichbehandlung vor dem Recht und des Rechtsstaats nicht begründbar. Umgekehrt begründet wie gesagt der Anspruch auf ein Menschenrecht notwendigerweise die Pflicht, dasselbe Recht aller andern Menschen anzuerkennen. Hiermit ist auch ein Wesenselement der Menschenrechtsbegründung angesprochen. In Zeiten der Globalisierung entwickelt diese Grundregel seine inhärente Dynamik insbesondere im Rhamen trans-nationaler, trans-religiöser, inter-ethnischer, oder inter-kultureller Diskurse. Zudem ist sie grundlegend für die Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Einer Wendung von Jürgen Habermas folgend wird schliesslich die sogenannte "Gleichursprünglichkeit" von Rechtsstaat und Demokratie eben durch die Menschenrechte begründet.
|